Charta der Alumni
Im Rahmen der Alumni‐Beteiligungsinitiative legt diese Charta – im Entwurf – die zentralen Rahmenbedingungen nieder, auf deren Basis die Alumni ihre Beteiligung an der Privaten Universität Witten/Herdecke gGmbH angestrebt haben und nun ausüben.
Präambel: Erkenntnis ‐ Freiheit ‐ Soziale Verantwortung
Die Universität Witten/Herdecke ermutigt die individuelle, unternehmerische und soziale Gestaltungskraft ihrer Mitglieder. Sie basiert auf der Einheit von Lehre, Forschung und Praxis. Im akademischen Diskurs erweitert sie gängige Lehr‐ und Forschungsmeinung um alternative, innovative Ansätze. Dabei ist sie dem Erkenntnisprozess in Freiheit ebenso verpflichtet wie der Wahrnehmung sozialer Verantwortung ihrer Mitglieder. Die Universität wählt ihre Studierenden frei und ausschließlich aufgrund persönlicher Eignung aus. Kein Bewerber darf aufgrund seines kulturellen, sozialen oder finanziellen Hintergrunds benachteiligt werden. In einer Gemeinschaft von Lernenden und Lehrenden unternehmen die Studierenden ihr Studium frei und eigenverantwortlich. Sie wirken in den universitären Gremien gestaltend mit und übernehmen damit Verantwortung für ihre Organisation.
Artikel 1 – Die Universität ist eine private und gemeinnützige Bildungs‐ und Forschungsorganisation. Die Universität ist damit eine offene und öffentliche Institution. Sie strebt nach exzellenten transdisziplinären Leistungen in Bildung und Lehre, Wissenschaft und Forschung. Ihre Mitglieder nutzen die privatwirtschaftliche Verfassung als Chance, Bildung und Lehre, Wissenschaft und Forschung unternehmerisch zu gestalten. Dabei stellt sich die Universität dem Anspruch, deutlich sichtbare Beiträge zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen zu leisten.
Artikel 2 – Die Universität bekennt sich zu Freiheit und Perspektivenvielfalt als Voraussetzungen für wirksame und relevante Wissenschaft und Forschung. Als Forschungseinrichtung reflektiert die Universität insbesondere die Auswirkungen der unterschiedlichen Fachdisziplinen auf den einzelnen Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt. Wissenschaft und Forschung werden als kontinuierliche Prozesse des kritischen Reflektierens vorhandener Erkenntnisse begriffen. Die Universität bietet ihren Forschenden Rahmenbedingungen, um im internationalen Wettbewerb relevante Beiträge zu leisten. Vielfalt von Theorien und Methoden ist notwendige Voraussetzung für das kritische Reflektieren vermeintlich gesicherter Erkenntnisse. Daher stellt die Universität sicher, dass auch Forschende ein Wirkungsfeld erhalten, deren Perspektiven außerhalb des jeweils herrschenden wissenschaftlichen Diskurses stehen mögen.
Artikel 3 – Die Universität fördert die Entwicklung ihrer Studierenden zu sozial verantwortungsvollen, kritisch reflektierenden und unternehmerisch handelnden Persönlichkeiten. Die Universität bietet den Studierenden ein intellektuell und kulturell hoch anregendes Umfeld für den Prozess der Persönlichkeitsbildung und Weiterentwicklung. Die Studierenden sollen mit dem Studienabschluss gleichermaßen zu fachlicher Exzellenz, herausragender methodischer und sozialer Kompetenz geführt werden. Damit versteht die Universität universitäre Bildung als reflexiven Prozess, in dem Studierende wie Lehrende mit hohem Freiheitsgrad des Lernens und Lehrens zu lebenslanger Weiterbildung angeregt werden. Diskursive und partizipative Formen des Lernens sind hierzu notwendige Voraussetzung.
Artikel 4 – Die Universität gewährleistet, dass ausschliesslich die individuelle Eignung einer Person über die Zulassung zum Studium entscheidet. Die Universität wählt Bewerber in einem Auswahlseminar unter Beteiligung von Lehrenden, Studierenden und externer Fachkompetenz einmütig aus. Kriterium des Auswahlseminars ist ausschließlich die individuelle Eignung, die die Mitglieder des jeweiligen Aufnahmeseminars einmütig feststellen. Jedem aufgrund dieser einmütigen Entscheidung ausgewählten Bewerber wird die Aufnahme in die Universität unabhängig von dessen sozialen und finanziellen Hintergrund ermöglicht. Die Universität verpflichtet sich daher, sozialverträgliche Alternativen zur Ableistung der Studiengebühren während des Studiums zu bereitzustellen.
Artikel 5 – Die Universität will einen frühen und hohen Praxisbezug ihrer Studierenden und Forschenden verwirklichen. Alle Fakultäten der Universität sowie deren Studiengänge zeichnen sich insbesondere durch einen frühzeitigen und hohen Praxis‐Bezug aus. Die kritische Reflexion der eigenen Praxis im Spannungsfeld zur Theorie des eigenen Feldes ist zentrales Element relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse und individueller Persönlichkeitsbildung von Studierenden. Die konkrete Auseinandersetzung mit Lehrenden und Lernenden an der Universität und Patienten oder Organisationsmitgliedern bildet einen zentralen Baustein der Persönlichkeitsbildung.
Artikel 6 – Die Universität steht für die Wechselwirkungen zwischen Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft. Das Studium Fundamentale verkörpert die Idee dieser Wechselwirkungen und ermöglicht den Mitgliedern der Universität, den gesellschaftlichen und kulturellen Kontext des eigenen Faches kritisch zu reflektieren. Gleichermassen ist die Fakultät für Kulturreflexion ein Entwicklungsort für Wissenschaft, Kunst und Kultur und ermöglicht damit transdisziplinäre Begegnung und Inspiration.